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Fri 24. Oct. 2014, 11:51:17 |
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Moin,
so richtig spannend wird´s, wenn man die Begründung auf die 07er ausweiten würde:
"Diese Abstriche an die Anforderungen der Fahrzeuge,die mit Kurzzeitkennzeichen geführt warden dürfen,werden aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie der Verhinderung des Missbrauchs diese rKennzeichen nicht mehr gemacht. Es ist nicht vermittelbar, warum weiterhin jedermann das Recht eingeräumt warden sollte, Fahrzeuge, deren Termin zur Durchführung der HU oder SP vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens liegt, zu anderen Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr zu führen als solchen zu einer Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück."
Das Argument der Kennzeichenschieberei kann ich teilweise nachvollziehen, das dämmt das Erfassen der Fahrzeugdaten ein, eine geforderte HU sicherlich nicht. Transportunternehmer und Versicherer wird´s freuen.
Gruß Martin
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