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Fri 24. Oct. 2014, 8:04:32 |
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Die geplante "Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" bewirkt, dass auch bei Kurzzeitkennzeichen AU und TÜV fällig ist.
Was das bedeutet ist bestimmt jedem klar.
Man kann eine Petition zu diesem Thema online unterschreiben.
https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au
Grüße Daniel
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Volvo V40; Volvo 240 Klassik Bj 1993; Volvo 123GT Bj 1968; VW T2B Westfalia "Helsinki" Bj 1975
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