Thu 24. Jul. 2014, 14:02:31 |
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ein Auto aus der Schweiz ist relativ einfach und schnell einzuführen im Kaufvertrag muss mit einer seperaten Unterschrift ein Ursprungszeugnis vom Verkäufer unterschrieben sein, damit wird bestätigt das das Fahrzeug aus der EU stammt.
Hat man den Kaufvertrag mit Ursprungszeugnis fährt man an den Zoll mit Roter Nummer oder Fahrzeug auf dem Hänger. Mit Schweizer Kennzeichen darf man nicht einführen sonst wird sofort die KFZ Steuer Höchstsatz fällig. Am Zoll wird dann die Mehrwehrtsteuer auf den Preis im Kaufvertrag fällig und kein Zoll. ( Wenn es z.B ein nicht EU Fahrzeug ist z.B ein US Fahrzeug wird auch noch Zoll fällig. Das ganze dauer keine halbe Stunde. Vom Zoll bekommt man dann Belege unter anderen die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, diese muss unbedingt bei der Zulassung in Deutschland vorliegen
Gruß Turi
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Editiert am Thu 24. Jul. 2014, 14:07:06 von Turisport
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