Tue 4. Jan. 2011, 21:41:48 |
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daniel ,wenn das gegnerische fahrzeug ordnungsgemäß versichert war ,MUSS die versicherung bei nem vom fahrzeuig verursachten schaden zahlen .das sie bei verstoss gegen die versicherungsbedingungen sich das geld bein verursacher wiederholen kann ,braucht dich nicht zu interessieren .
das kennzeichen hast du ja .gutachten , anwalt ,forderung an die versicherung.nicht anders .
versicherung kann man über den zentralruf der versicherungen leicht rausbekommen .mann braucht nur das kennzeichen dazu .
wenn die spinnt ,volle kanne ,kein mitleid .
grüsse uli
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