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Tue 26. Nov. 2013, 19:33:16 |
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Thomas,
Norm hat nichts von einem geschlossenen System geschrieben, im Gegenteil, er weisst ausdrücklich auf einen belüfteten Ausgleichsbehälter hin. Damit bleibt dieses System offen (oder auch halboffen)
Dies bringt Kühltechnisch gesehen keinen Vorteil, das ist korrekt, verhindert aber den Verlust von 'rausgedrücktem' Wasser und verlängert die Kontrollintervalle. Damit ein Komfort- und Sicherheitsgewinn.
Ansonsten, wenn z.B. sowieso ein neuer Kühler her muss stimme ich Uli zu dass man die Gelegenheit nutzen sollte auf ein (Volvo) Originales Sytem umzurüsten.
Bei meinem B22 ist eigentlich ein geschlossenes Sytem verbaut, aber der Deckel am Ausgleichbehälter ist nicht ok und das System baut keinen Druck auf. Macht aber nix, da ich absolut kein thermischen Probleme habe, der verbaute E-Lüfter springt nur bei heissem Wetter ca. 3 Minuten nach dem Abstellen an, aber nie während der Fahrt oder im Stau.
es grüsst der
Knut
der nächstes Jahr versuchen wird ohne Blech-Lüfterrad zu fahren und erwartet das dann auch der E-Lüfter öfter anspringt.
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