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Wed 2. Oct. 2013, 8:42:06 |
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Kay,
da geht aber dann der Profi mit Dir durch - netter Ansatz!
Und letztendlich hat Lothar natürlich recht: der ET Katalog sollte da Klarheit reinbringen. Oder der gesunde Menschenverstand. Wenn die Abreissschrauben als Diebstahlsicherung gelten muss man ja nur klären, ob eine abgeschraubte komplette Lenksäule (inkl. Lenkradschloss) das Fahrzeug fahrbar machen würde. Wenn ja, dann sind Abreissschrauben Pflicht, wenn nicht, dann reichen auch normale Schrauben. Da aber die Kabel wohl nicht lang genug sind um mit Zündschloss zu lenken würde ich direkt normale Schrauben nehmen.
Und im Ernst: wer so ein Auto mitnehmen will, der tut das - am besten mit einem geschlossenen Transporter, da ist die Art der Diebstahlsicherung völlig wurscht. Die wird hinterher in Ruhe deaktiviert.
es grüsst der
Knut
der bei strahlendem Sonnenschein und Bodenfrost auf der Terasse KAffee trinkt...
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