Sat 28. Sep. 2013, 15:42:52 |
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auf die uralten bescheinigungen ( siehe fritze kandek von 1986)braucht ihr euch heute nicht mehr zu verlassen .nicht mehr gültig.VCC gibt heute keine freigaben mehr für derartige fremdprodukte .
was helfen kann :bescheinigung über traglast der felge vom hersteller .wenn keine ABE vorliegt,wird allerdings NUR je nach gusto des prüfers in einzelabnahme am fahrzeug mit montierten felgen eingetragen .die 10 jahresregelung bei H zulassung muss dabei beachtet werden .
grüsse uli
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