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eMail - juristische Bewertung erbeten

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Kleine Anmerkung von mir:

So wie ich das verstanden habe, geht's hier nicht um den Kauf von einem Einzelprodukt, sondern um den Bezug von Energie über ein Versorgungsunternehmen. Daher ist das, was Ingo geschrieben hat, meiner Meinung nach leider am Thema vorbei.

Es gibt ja gerade im Energiesektor sogenannte Onlinetarife. Wir kriegen wegen unserer Stromrechnung z.B. auch nur ne e-mail, dass sie irgendwo zum Download bereitliegt. Preisänderungen werden uns auch per e-mail mitgeteilt. Das haben wir beim Abschluss des (Online-)Vertrags mit Sicherheit akzeptiert, weil es irgendwo im Kleingedruckten steht. Das wäre daher das Erste, was ich mir mal durchlesen würde.

Ist ja letztenendes auch kein wirklich großer Unterschied, ob ne Preiserhöhung mit einfachem Brief oder e-mail mitgeteilt wird. Bei beidem kann der Zugang nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Interessant ist daher, ob das Absenden ausreichend ist, oder nicht.

Das wird die Schiedsstelle mit Sicherheit "richten".

Schöne Grüße
Gernot


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