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Sun 11. Aug. 2013, 13:17:36 |
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Ich darf zwar als einfacher Privatmann nicht juristisch beraten, allerdings kann ich soviel sagen, dass jeder im BGB nachlesen kann, dass ein Vertrag entsteht nach Abgabe zweier beiderseitiger übereinstimmender Willenserklärungen (kurzum: "ich will Dir den Artixel xyz verkaufen" ... "ja ich nehme Dein Angebot an und kaufe Dir den Artikel xyz ab"). Und es entstehen in Deutschland immer zwei Verträge, einer über den schuldrechtlichen Teil (Rechte und Pflichten des Verkäufers/Käufers), und einer über den "dinglichen" Teil (die Übergabe dessen, was im schuldrechtlichen Teil vereinbart wurde). Steht alles zum Nachlesen im BGB, bitte selber lesen, denn beraten darf ich wie gesagt nicht.
Jemandem eine Email mit Preisforderung zu senden ist in meinen geschäftlichen Alltag (wenn überhaupt) eine einseitige Willenserklärung, mehr nicht, und damit keine Vereinbarung. Oder sprechen wir über ein anhaltendes Geschäftsverhältnis (mit Rahmenvertrag inkl. Preisgleitklausel) mit einem langjährigen Geschäftspartner?
Was in diesem Fall ganz interessant ist: Wie sieht Deine Bestellung aus, wie sieht die Auftragsbestätigung aus? Das ist nämlich der Einzelvertrag...
Das alles wären sehr wichtige Informationen für Deine Rechtsberatung.
Ohne in irgendeiner Weise beraten zu wollen: Ich verhalte mich bei von vereinbarten Kaufpreis abweichenden Rechnungen ganz neutral. Wer etwas fordert muss dessen Rechtfertigung objektiv darlegen. Kann er das nicht, so ist die Forderung ein Papiertiger, zumindest in meinem Geschäftsalltag. Vereinbart ist das, was auf dem Papier zum Rechtsgeschäft steht (oder in einer Mail, denn es herrscht Vertragsfreiheit und bedarf zum Vertrag keiner Schriftform), wenn jemand hinterher anders lautende Rechnungen stellt ist er entweder zu doof um Rechnungen zu schreiben, oder völlig naiv und versucht seine Kunden arglistig zu täuschen.
Aus meiner Vergangenheit und aus dem Geschäftsalltag kenne ich es so: Der Rechnungssteller muss am Wohnsitz/Firmesitz des Schuldners (das bist Du) klagen, und das überlegt sich so mancher, ganz besonders wenn sein vorherigen Handels nicht sauber war, deshalb sehe ich sowas sehr entspannt.
Wie es sich im Detail in Deinem Fall verhält muss Dir jedoch Dein Rechtsbeistand erläutern.
Gruß ... Ingo
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Editiert am Sun 11. Aug. 2013, 13:24:43 von Ingo
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2005er V70R + '92er 960SE + '78er 262C ... denn das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren http://www.networksvolvoniacs.org/extensions/awc/forums/images/emotions/default/biggrin.gi...
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