|
|
Wed 12. Jun. 2013, 14:00:28 |
|
mit gasanlagen sieht es so aus : zulässig ,wenn sie in die 10 jahres regelung fällt.
also innerhalb der ersten 10 jahre hätte eingebaut werden können .
eine derart alte gasanlage kommt natürlich nicht durch die zulassung bzw .gasprüfung .
de facto ist also heute ne gasumrüstung mit H nicht möglich.
wenn sie eingetragen wird ,machen das prüfer auf ihre kappe .ein anderer prüfer kann da bereits das H ablehnen .
falls du gas nachrüsten willst(und es eingetragen bekommst),solltest du zumindestens über einen bleifreikopf verfügen .
gas ist für die normalen ventile und sitze im guss noch verschleissfördernder als bleifrei ohne zusatzmittel.dazu bei gleichstromvergaser (speziell mit swinging type nadeln )erheblicher verschleiss an den dann trocken laufenden nadeln .es gab früher für gas nicht umsonst teflonnadeln .
grüsse uli
|
|
|