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Gets Around
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Tue 5. Feb. 2013, 21:13:15 |
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Moin,
ich nehme mal einen Faden aus dem 1800er Cabrio Umbau auf und muss mich doch wundern.
Also, was ist daran verkehrt, in einen 140er einen B230 mit Fön einzubauen.
Warum sollte daran eine H-Zulassung scheitern ?
Den 140 er gab es seit 1968
Den B230 mit Fön gibt es seit ? ich glaube 1983
Somit könnte das Fahrzeug im Jahre des Herren 1983 auf den rot-Block umgebaut worden sein oder aber auch 10 Jahre nach Erstzulassung auf besagten Motor.....
Zitat aus dem Leitfaden der GTÜ über § 23 StVZO:
2.3.1.1. Zulässige Abweichungen vom Originalzustand
Änderungen gegenüber dem Originalzustand sind nur dann zulässig, wenn die Änderung
innerhalb der ersten 10 Jahre nach Herstellung oder Erstzulassung vorgenommen
wurden oder hätten vorgenommen werden können. Der jeweilige Nachweis dazu ist vom
Halter zu erbringen.
Siehe hierzu auch http://www.w123garage.de/downloads/gtue.pdf
Oder aber was ist den mit den so beliebten Umbauten vom B16 auf den B20 ?
Gruß aus HH
Luis
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