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Forum Vet
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Wed 16. Jan. 2013, 1:30:29 |
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Autokauf im Ausland
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... nur noch einmal, um etwaige Probleme zu vermeiden: Im Kaufvertrag immer die Fahrgestellnummer vermerken - kann sonst bei der deutschen Zulassung Probleme geben (die hatte ich bei meiner Zone aus Holland - "ja", sagte der Amtsmensch, "Sie haben zwar einen Volvo Kombi aus Holland mitgebracht - aber ich sehe ja nirgendwo, dass es exakt dieses Auto ist ...". Er hat aber nie die per Fax vom Verkäufer nachgelieferte Fahrgestellnummer mit dem Typenschild verglichen ;-)
Sollten vielleicht mal im Wiki als Topic ("Volvo-Import und die Formalitäten") die wichtigsten Fakten zusammengetragen werden? Auch im groben, was für den TÜV ein-/umgebaut werden muss? Ein Freund hat vor vielen Jahren mal einen 444er geholt, da musste die Fernlicht-Kontrollleuchte von weiß auf blau umgeändert werden. Inzwischen gibt es gewiss noch viel mehr Auflagen (Warnblinker gehört zu den bekanntesten Auflagen).
Gruß
Kay
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