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Sun 11. Nov. 2012, 23:58:01 |
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Ist auf dem Schreiben des Herrn Anwalt eine Rechtsbehelfbelehrung bezüglich Widerspruch zu finden?
Wahrscheinlich nicht....wundert mich das? Nein....
Unabhängig davon verhält es sich genau so wie Ingo schon schrieb: Ein unterbeschäftigter Anwalt nutzt die Angst der kleinen Leute.....
Ab in den Papierkorb damit und vergessen - bis zum nächsten Schwedenurlaub, dann kann es passieren, sofern du in eine Kontrolle mit dem selben KFZ/Kennzeichen kommst, dass die Beamten es per Compi noch im Speicher haben. Aber nur die 44,- Euro.Ich meine nach 2 Jahren sollte es dann aber verjährt sein - oder eben eine Kontrolle möglichst vermeiden
Das Thema war auch schonmal im TV vor einiger Zeit--> Vergiss es einfach. Manche Kanzleien schieben nichts mehr nach, manche schreiben 3 und mehr Mahnungen mit den übelsten Drohungen, in diesem Fall sofort Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen!
Gruß Georg
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