Sun 11. Nov. 2012, 22:34:47 |
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@POW40: Deshalb erstmal bei der Behörde in Göteborg nachfragen ob etwas vorliegt, ohne Gewissheit über die Sachlage ist keine eindeutige Aussage zu treffen, selbst nicht wenn man die zwei Staatsexamen hintersich gebracht hat...
Aus z.B. England sind Fälle bekannt in denen ominöse private Parkbußeneintreiber hohe Rechnungen versenden. Die einhellige Ansage der Rechtsbeistände und Automobilclubs: Nicht bezahlen! Es kommt evtl. eine Mahnung, sonst nichts hinterher. Haltlose Drohgebärden. Allein die Formulierung dieser Schreiben ist für jemanden dem die Juristerei nicht ganz fremd ist ein eindeutiger Hinweis auf falsches Spiel. Wer sowas aus Angst bezahlt wurde damit auf den Fuße für seine Dummheit bestraft. Funktioniert beim braven Bürger leider viel zu oft weil er Angst hat sich umfangreich zu informieren und auch einmal entschieden "nein" zu sagen...
Gruß ... Ingo
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