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Parkuhr an der frontscheibe

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Quote:Rudi 26. Sep., 15:59
Diese sind soweit mir bekannt ist in D nicht zugelassen


Das ist zutreffend:

Das Sinnbild der Parkscheibe ist geregelt in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO-Bild 318). Die Form und Beschaffenheit der Parkscheibe wurde durch Verkehrsblattverlautbarung Nr. 237 vom 24. November 1981 festgelegt. Die äußeren Abmessungen sind danach 150 mm hoch und 110 mm breit. Die Parkscheibe muss gut sichtbar ins Kraftfahrzeug gelegt werden, damit die Ankunftszeit von außen abgelesen werden kann.

In Deutschland müssen Parkscheiben die gesetzliche Mindestgröße haben. So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht gegen einen deutschen Autofahrer, der eine um ein Vielfaches kleinere italienische Parkscheibe (40 mm x 60 mm) in Deutschland verwendete und damit eine Ordnungswidrigkeit beging.
(Quelle: Wikipedia)

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