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Gets Around
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Fri 10. Feb. 2012, 7:31:14 |
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Hallo Jakob!
Erscheint wirklich etwas verwirrend. So, wie ich es verstanden habe, ist einzig und allein die Meldung der Ex-Versicherung ausschlaggebend gewesen.
In etwa so.
NORMALFALL: Fahrzeug außerhalb der Saison, steht auf Privatgrund in Halle etc., Versicherung ruht = alles gut
ILLEGAL: Fahrzeug außerhalb der Saison, steht im öffentlichen Straßenraum oder fährt gar, wird von einem Gesetzeshüter entdeckt = Problem...(zu Recht)
ILLEGAL:Fahrzeug außerhalb der Saison, steht auf Privatgrund in Halle etc., Versicherung meldet, dass kein Haftpflichtschutz besteht = ebenfalls Problem.
Der "inaktive" Saisonzeitraum wird durch die Zulassungsstelle nicht als Abmeldung gewertet, d.h., es muss zumindest eine Haftpflichtversicherung "im Ruhezustand" bestehen.
Im Klartext: Die Zulassungsstelle behandelt Saisonfahrzeuge auch außerhalb des aktiven Zeitraums als angemeldet, folglich muss Haftpflichtschutz bestehen (in der Saison aktiv, außerhalb ruhend). Dein Wagen muss also immer mit einer Versicherungsnummer beim Zentralregister verknüpft sein, sonst schlägt die Software der Zulassungsstelle Alarm!
Völlig abgesehen davon, dass du das Auto sowieso nicht bewegen darfst, weil die (bestehende) Haftpflicht ja ruht und du keine KFZ-Steuer zahlst.
Alles irgendwie logisch, so eine Möglichkeit ist mir jedoch auch nicht in den Sinn gekommen.
...ab 01.03. wieder heckgetrieben unterwegs...
Jens
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