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Hilfe ! Ärger mit den Nachbarn, wegen Lautstärke des Volvos

Aus networksvolvoniacs.org

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Gets Around
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Guten Abend :-)

Ja mit meinen Nachbarn wohne ich leider in einer sehr spießbürgerlichen und etwas anstrengenden Gegend. Vor etwa 6 Monaten musste ich meine Eigentumsgarage in der ich einen Trabant restaurierte räumen, weil einer meiner Nachbarn mich beim Ordnungsamt wegen nicht erlaubter Nutzung der Garage angezeigt hatte. Nach der Auflage des Ordnungsamtes musste ich um weitere Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen zu vermeiden, Fotos senden aus denen ersichtlich ist, dass die Garage aufgeräumt und ihrem Nutzungszweck entsprechend genutzt wird, also mit einem angemeldeten, TÜV-zugelassenen Kfz drin stehend. Als Sofortmaßnahme habe ich den Volvo, der vorher in einer Mietgarage stand, eben in diese Garage gestellt und den Trabant anderweitig untergebracht.

Jetzt, ein paar Monate später bekomme ich in immer kürzer werdenen Abständen Beschwerden von einer ganz bestimmten Nachbarin, die sich sehr aggressiv über die Lärmbelästigung meines Volvos beschwert, frei nach dem Motto: Tut das Not, dass dein Moped so laut ist?.

Ich versuche natürlich besonders zu den Ruhezeiten rücksichtsvoll mit geringer Drehzahl in und aus der Garage zu fahren, aber eine gewisse Lärmemission lässt sich mit Greta (Volvo P210 B16A 1960 nur mit einem Endtopf) nicht vermeiden. Das sieht die ältere Dame aber nicht ein und der Streit spitzt sich mehr und mehr zu.

Ich muss also in den nächsten Tagen vermutlich damit rechnen, dass an meinem Volvo eine Lärmmessung gemacht wird, vielleicht sogar polizeilich. Und da, muss ich ehrlich sagen, bekomme ich etwas Angst vor. Mir wurde schon von sehr vielen Kollegen der Szene zugetragen, dass gerade die Polizei NRW nicht gerade zimperlich ist was solche Dinge angeht und Fahrzeuge auch bei 1-2 dB über Limit stilllegt, TÜV Gutachten anzweifelt, teure Transporte zum Gutachter in Rechnung stellt und und und, selbst wenn an dem Fahrzeug selbst alles original und paletti ist und die Vorwürfe im Nachhinein dann fallen gelassen werden.

Kent sich jemand mit dieser Thematik aus und weiß was hier einerseits rechtlich und andererseits technisch bezogen auf meinen Volvo wirklich Sache ist? Ich konnte bisher eine Menge Halbwissen im Netz finden aber nix konkretes.

Wie kann man sich auf eine solche Messung bestmöglich vorbereiten?
Gibt es hier Angaben über die "originale Lautstärke" des Wagens? Die Angaben 75db im Leerlauf und 80db bei Nenndrehzahl scheinen mir recht optimistisch angesetzt zu sein, rein vom Gefühl her. Das sind die Werte, die min meinem Schein stehen.


besorgte Grüße aus dem Rheinland
Georg

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Hi Georg,

vielleicht hast Du das:

https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/ger%C3%A4uschgrenzwerte-bei-motorr%C3%A4....

ja auch schon gefunden. Für Dich vielleicht interessant ist der Absatz "Von DIN-Phon und Dezibel".

Grüße von der Saar
Achim

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ich würde mich wohl im Vorfeld rückversichern,
und zu meiner Dekra-Station fahren,
und dort entweder eine HU machen lassen,
oder einfach nur fragen,
ob das Fahrzeug ungebührlich geräuschvoll erscheint...

damit bist Du dann schonmal nicht mehr alleine,
und gräbst der Kritikerin das Wasser ab...

du bekommst im Falle einer HU ein offizielles Dokument,
darüberhinaus kannst Du abfragen, ob dem Ingenieur
einfache, sinnvolle Möglichkeiten bekannt sind,
den Eindruck des Autos auf die Nachbarin zu verbessern...

aber das wird meiner Meinung nach die Grenze des
Zumutbaren schnell überschreiten ;-)

versuchsweise einen neuen Auspuff montieren oder
die Originalität durch zusätzliche Dämmung zu opfern,
sollte wohl so einfach niemand verlangen wollen...

Gets Around
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Hallo Georg!

Nee, was lästig! Kleinlich und völlig unnötig. Als hätten wir keine wichtigeren Probleme auf der Welt.

Was kann man tun? Die Anregung, einen aktuellen HU-Bericht vorzulegen, ist schon mal eine Idee!

Wie war denn das Fahrzeug original ausgerüstet? Vermutlich mit 2 schalldämpfenden Auspufftöpfen?
Wäre es eine Option, den zweiten Topf nachzurüsten, oder eine entsprechend seriennahe, leisere Auspuffanlage zu montieren?

Gruss,

Jürgen

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als Tip auch an andere....
wenn man dem Auspuff, warumauchimmer,
ein allzu energisches Geräusch dämpfen möchte,
dann empfehlen sich dB-Killer aus dem Motorradbereich....

siehe Bild unten...

diese Dinger wirken wirklich wie ein zweiter Schalldämpfer,
und sollen Manchem alle 2 Jahre recht nützlich sein...
und mit etwa 15€ keine große Investition...

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Moin,
sehr ärgerlich wenn Nachbarn Langeweile haben und aus Verdruß am Leben die Mitmenschen terrorisieren.
Erst einmal gehe ich davon aus das der Wagen nicht manipuliert ist und konform zu den Zulassungsbestimmungen ist - da bist du dann raus. Wenn der Auspuff aufgrund Alter und Verschleiß zu laut ist, dann gibt es nur ein Verwarnungsgeld mit Auflage zur Vorführung mit korrektem Schalldämpfer. Er darf nur nicht manipuliert sein. Diese goldene Brücke hat mir sogar mal ein Polizeibeamter bei einer Motorrad - Kontrolle gebaut.
Generell sind die Lautstärkewerte bei alten Fahrzeugen ja höher.
Ich würde das nicht so eng sehen.
@Volvomania : mein Simons Endtopf ist nach diversen Jahren sehr laut geworden - Verschleiß. Nur für die TÜV Abnahme habe ich mir dann - analog zu deinem Vorschlag - ein Endrohr eines VW Käfer in den Simons gesteckt. Hatte ich noch liegen und dämpfte ganz gut.
Zum Glück habe ich auf dem letzten Teilemarkt in Giebelstadt einen nagelneuen zum Superpreis bekommen.

Gruß
Roger

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Tach!
ich kann mir nicht vorstellen das die Dame aus der netten Nachbarschaft einfach eine Geräuschmessung "bestellen" kann.Da könnte ja jeder kommen!
Vor allem bei einem so alten Auto!

Meist gehts der Rennleitung bei Messungen ja um diese neue"Poserkarren" die manipuliert sind....

Da würde ich erstmal GARNICHTS unternehmen.....vieleicht käme ich auf die Idee täglich meinen Vergaser vor der Garage einzustellen...

Gruss

Gets Around
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Hallo zusammen!

Ja, den Beitrag mit der phon-dezibel Thematik hatte ich zeitgleich auch entdeckt, schonmal eine sehr interessante rechtliche Grundlage.

Die Idee mit dem HU-Bericht finde ich gut! Als Entgegenkommen finde ich den dB-Killer auch nicht schlecht: Kostet nicht viel und bringt vielleicht auch ein bisschen was. Da ich erst vorletztes Jahr eine funkelnagelneue, originale B16 Auspuffanlage von Buttkereit montiert habe, werde ich diese aber definitiv nicht aus- oder umbauen, dafür war die zu teuer.. :-)

Mal schauen wie der Konflikt weiter geht. :-)

Viele Grüße
Georg

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wenn du eins 2jährige eine funkelnagelneue, originale B16 Auspuffanlage
von Buttkereit drunter hast,
dann ist in der Richtung alles getan....

und Vorsicht mit dem dB-Killer, der hat nur inoffiziellen Charakter,
wenn er nicht Original-Bestandteil der Auspuffanlage ist,
hinzufügen ist genauso eine Veränderung, wie weglassen vonwasauchimmer...

also sollte man über derartige Features nicht sprechen, sondern genießen...

Gets Around
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Hallo Georg,

bist du sicher, daß du eine Auspuffanlage mit nur einem Topf montiert hast? Vielleicht ist das der Grund der etwas höheren Lautstärke? M.E. hatte die Serien-Auspuffanlage 2 Töpfe...

Gruss,
Jürgen

Gets Around
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Guten Abend :-)

Den 2. Topf hat der Duett erst mit Baujahr 1961 und dem Wechsel auf B18 bekommen.
Sowohl der B4B als auch der B16 haben original einfach nur ein langes Rohr und auf Höhe der Blattfeder gerade durchlaufend einen sehr großen, langen Topf. So ist es in den Explosionszeichnungen dokumentiert und wird von Buttkereit auch so verkauft. So war der alte, der durchgerostet war auch.

Viele Grüße
Georg

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Moin Georg,
würdest du nicht so weit weg wohnen dann könnten wir ja mal öfters zu Besuch bei dir kommen. Freut sich deine Nachbarin, 106/92 dB ist nicht zu überhören, aber eingetragen.
Gruß
Roger

Omg9572.jpg

Forum Vet
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Hallo Georg!

Wenn du eine originale Auspuffanlage mit Rechnung von Buttkereit hast kann dir keiner was wollen! Leg alles parat, Rechnung von Buttkereit, Kopie vom Ersatzteilkatalog und harre der Dinge die da kommen. Leg dich auf die Lauer und beim ersten nur schiefen blinzeln dieser Herrschaften was nicht erlaubt ist schlägst du zurück. Lautes feiern, Grillen, besoffen Autofahren usw.

"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt."

Gruß Bernhard

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... und nicht vergessen: Danach Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung nach §164 StGB. Es kommt zwar nichts dabei raus, aber danach hast Du Ruhe.

VG
Oliver


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