Thu 28. Sep. 2017, 14:53:47 |
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Genau, Daniel. Blinker an der B-Säule. Für das normale Blinken zum Abbiegen habe ich eine Erlaubnis für die serienmäßige Installation bekommen. Für Warnblinker meinte er, dass diese vorne und hinten montiert sein müssen. Paragraph 53a Absatz 4 StVZO schreibt, dass Fahrzeuge, die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sind (und das ist der Wagen ja), zusätzlich eine Warnblinkanlage haben müssen. Das mit der Ausnahme für Fahrzeuge unter 4 Metern steht nur bei Paragraph 54 Fahrtrichtungsanzeiger.
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Editiert am Thu 28. Sep. 2017, 14:55:21 von Alexander
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