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Thu 14. Feb. 2013, 17:39:02 |
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Hallo Leute,
letzte Woche wurde mir die Vorfahrt genommen und die versicherung des Unfallgegners hat mir gesagt sie würden im zweifelsfall noch einen Gutachter beauftragen zur Restwertermittlung. Es handelt sich bei mir um einen kaputten blinker und nen Lackplatzer am Kotflügel laut Volvo ca. 500€ Schaden. Was ist denn wohl ein 740 GLE Kombi Bj.85 mit 400tkm runter noch wert? Ich habe den B230E Motor verbaut welcher dem anschein nach ziemlich selten geworden ist, kümmert das den Gutachter bei nem kaputten Kotflügel/Blinker wie selten der Motor ist? Nicht das die mir sagen der Wagen wäre nur noch 900€ wert und die Reperatur ist im schlimmstenfall doch 200€ teurer als geschätzt.
Lg
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Thu 14. Feb. 2013, 21:44:38 |
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Das kannste knicken, wenn überhaupt, dann kannst Du auf einen Youngtimerbonus hoffen. Von Motoren haben Gutachter keine Ahnung, es zählt sowieso nur das Auto als Ganzes, d.h. Zustand + Seltenheit die ihn eventuell zu einem erhaltenswerten automobilen Kulturgut macht (deutsche Amtssprache). Natürlich muss Du das Urteil vom Versicherungsgutachter nicht anerkennen falls er Totalschaden und einen lächerlichen Restwert "feststellt".
Tipp: Bis ca. 500€ schicken die Versicherer fast nie einen Gutachter, das sollte man bei der Erstellung des Kostenvoranschlages mit der Werkstatt berücksichtigen. Die meisten Lackierer lackieren auf Nachfrage zu einem guten Kurs schwarz, und damit meine ich nicht den Farbton. Und mal ehrlich, 500€ für einen Kotflügel und Blinker am 740er ist schon heftig. Mit einem gebrauchen Kotflügel + Blinker für ca. 75€ + 150€ Lackierung + 50€ Einbau wärst Du doch gut bedient. Wenn das so auf dem Kostenvoranschlag (und der späteren Rechnung) steht will ich wetten das auch kein Gutachter kommt. Und ohne den geht's auch schneller, ich hatte das Geld für meine Stoßstange gegen die ein besoffener Rollerfahrer im Stand gefallen war keine 2 Wochen nach Einreichen vom KV.
Gruß ... Ingo
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2005er V70R + '92er 960SE + '78er 262C ... denn das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren http://www.networksvolvoniacs.org/extensions/awc/forums/images/emotions/default/biggrin.gi...
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Wed 6. Mar. 2013, 21:08:20 |
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Du glaubst es kaum... Versicherungssumme 666,66€ Brutto also Netto ca. 560€ und die wollen echt nen Gutachter rausschicken. Frecherweise noch im gleichen Atemzug mit max 350€ abspeisen wollen nur das man die Klappe hält. Als Grundlage hat der gute Mann einen Volvo mit einem anderen Motor(weniger PS), schlechtere Ausstattung(keine El. Fensterheber und keine Standheizung) und ohne Tüv mit diversen mängeln wie runtergefahrene Bremsen, Auspuff etc. genommen der für 450€ inseriert war.
Ich war nicht schuld an dem Unfall also müsste ich doch wohl meinen Schaden ersetzt bekommen oder wenn sie mir schon andere Autos anbieten wollen wegen nem Wirtschaftlichen Totalschaden dann sollte es sich doch wenigstens um das gleiche Auto(Motor, Ausstattung) handeln oder nicht?
Angenommen Herr M. Fährt seinen Ferrarie F40 kaputt und die Versicherung will nicht Zahlen und vergleicht den Wert des kaputten Autos mit einem Fiat Punto in Ferrarie Rot... Bischen krass Beispiel aber macht doch deutlich worauf ich hinaus will.
Was haltet ihr von der Sache?
MfG
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Wed 6. Mar. 2013, 21:53:04 |
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... mit einem unverschuldeten Schaden an einem älteren Auto bist du immer in den Allerwertesten gekniffen - das interessiert keine Sau bei der Versicherung, ob das Angebot angemssen und fair ist oder nicht. Du zahlst immer drauf. Das widerspricht jeglichem Rechtsempfinden, ist aber gängige Rechtsprechung, gegen die du nicht ankommst.
Vermutlich ist es in diesem land unerwünscht, ein Auto länger als fünf, sechs Jahre
zu fahren.
Sorry ...
Gruß
Kay
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Wed 6. Mar. 2013, 22:14:13 |
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Moin.
Ganz chancenlos ist man nicht unbedingt.
Ein guter RA für Verkehrsrecht holt da schon was raus.
Und der kostet nichts für den Geschädigten -
- und erspart Sorgen und Ärger.
Falls es im Streitfall zum Prozess kommt, sollte man sich lediglich einen Vergleich gut berechnet überlegen, da damit auch eigene Kosten für RA und Gericht entstehen.
Lars, übergib die Sache einem Anwalt und du bist weniger genervt von all dem.
Hier noch was zum lesen zum Thema:
http://www.dekra.de/de/unfall-nicht-selbst-verschuldet
Und Grüße - Andi
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