|
Gets Around
Wiki Edit 6
Threads 21
Posts 112
|
|
Sun 11. Nov. 2012, 15:51:05 |
|
Hallo Zusammen,
wir waren im Sommer mit unserem 940er in Göteborg.
Nun bekomme ich ein Schreiben einer Anwaltskanzlei aus Flensburg. Sie fordert:
44,00 Euro für das Ticket (Hauptforderung), plus 44,10 Euro für die Dienste der Anwaltskanzlei.
Das Problem ist, dass wir kein Ticket am Auto hatten. Auch habe ich nie eine Zahlungsaufforderung erhalten.
Die Hauptforderung will ich gerne begleichen, denn wir haben tatsächlich wie angegeben ohne Parkschein dort geparkt.
Aber ist die Forderung der Kanzlei berechtigt? Kennt sich da jemand aus?
Herzliche Grüße,
Andreas
|
|
|
|
Forum Vet
Wiki Edit 21
Threads 84
Posts 758
|
|
Sun 11. Nov. 2012, 18:56:48 |
|
Ruf doch mal in Göteborg an und frag' ob so etwas zu Deinem Kennzeichen vorliegt. Ich wette es liegt nichts vor...
Generell ist die Sachlage so, dass Staaten zwischen Staaten agieren und Behörden zwischen Behörden. Normalerweise würde kein Staat einen privaten Anwalt mit der Einforderung einer Ordnungsbuße betrauen. Wenn ich z.B. im Nachbarland Schweiz eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehe, dann kommt Post von der Schweizer Behörde. Wenn ich darauf nicht reagiere wird ein Hilfsgesuch an die deutsche Behörde gestellt, die nehmen mich dann in die Mangel. Mit anderen Ländern zu denen entsprechende Abkommen bestehen verhält es sich nicht anders.
Ich tippe daher in Deinem Fall auf einen Betrüger in Eigenregie. Das heißt für Dich: Ab zur Polizei und Anzeige gegen diese Kanzlei erstatten! Es sei denn Göteborg bestätigt den Verstoß und bietet Dir die Möglichkeit an direkt zu bezahlen, es kann ja schließlich mal ein Strafzettel verloren gehen ... wobei für mich stinkt die Sache nach Anwalt ohne Arbeit und jenseits der Grenze der Legalität unterwegs...
Gruß ... Ingo
|
|
2005er V70R + '92er 960SE + '78er 262C ... denn das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren http://www.networksvolvoniacs.org/extensions/awc/forums/images/emotions/default/biggrin.gi...
|
|
Forum Vet
Wiki Edit 635
Threads 56
Posts 1785
|
|
Sun 11. Nov. 2012, 19:05:26 |
|
Moin,
meines Wissens werden solche Dinge erst ab einer Summe von 75 € über die Grenzen verfolgt ( Europaweit ) . Deshalb wurden die Tickets in Dänemark auch auf etwas über ( umgerechnet ) 75 € erhöht. Und wir haben deshalb kürzlich wegen abgelaufener Parkuhr in Tondern / DK Post über 78 € bekommen
Gruß
Roger
|
|
|
|
Forum Vet
Wiki Edit 138
Threads 29
Posts 943
|
|
Sun 11. Nov. 2012, 19:35:22 |
|
Hallo,
ob Ingo da recht hat? Ich meine einmal gehört zu haben, dass die Nordlichter bestimmte Verstösse an Kanzleien "verkaufen", die dann vor Ort diese eintreiben. Ob das rechtens ist, keine Ahnung? Das Risiko ist halt, das das "Taxameter" des Anwaltes weiter läuft. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich das einfach weitergeben.....
Schicke doch eine PN an Tripower; der sollte sich damit auskennen....
Bester Gruß
Oliver
|
|
|
|
Forum Vet
Wiki Edit 21
Threads 84
Posts 758
|
|
Sun 11. Nov. 2012, 22:34:47 |
|
@POW40: Deshalb erstmal bei der Behörde in Göteborg nachfragen ob etwas vorliegt, ohne Gewissheit über die Sachlage ist keine eindeutige Aussage zu treffen, selbst nicht wenn man die zwei Staatsexamen hintersich gebracht hat...
Aus z.B. England sind Fälle bekannt in denen ominöse private Parkbußeneintreiber hohe Rechnungen versenden. Die einhellige Ansage der Rechtsbeistände und Automobilclubs: Nicht bezahlen! Es kommt evtl. eine Mahnung, sonst nichts hinterher. Haltlose Drohgebärden. Allein die Formulierung dieser Schreiben ist für jemanden dem die Juristerei nicht ganz fremd ist ein eindeutiger Hinweis auf falsches Spiel. Wer sowas aus Angst bezahlt wurde damit auf den Fuße für seine Dummheit bestraft. Funktioniert beim braven Bürger leider viel zu oft weil er Angst hat sich umfangreich zu informieren und auch einmal entschieden "nein" zu sagen...
Gruß ... Ingo
|
|
|
|
Gets Around
Wiki Edit 0
Threads 2
Posts 68
|
|
Sun 11. Nov. 2012, 23:58:01 |
|
Ist auf dem Schreiben des Herrn Anwalt eine Rechtsbehelfbelehrung bezüglich Widerspruch zu finden?
Wahrscheinlich nicht....wundert mich das? Nein....
Unabhängig davon verhält es sich genau so wie Ingo schon schrieb: Ein unterbeschäftigter Anwalt nutzt die Angst der kleinen Leute.....
Ab in den Papierkorb damit und vergessen - bis zum nächsten Schwedenurlaub, dann kann es passieren, sofern du in eine Kontrolle mit dem selben KFZ/Kennzeichen kommst, dass die Beamten es per Compi noch im Speicher haben. Aber nur die 44,- Euro.Ich meine nach 2 Jahren sollte es dann aber verjährt sein - oder eben eine Kontrolle möglichst vermeiden
Das Thema war auch schonmal im TV vor einiger Zeit--> Vergiss es einfach. Manche Kanzleien schieben nichts mehr nach, manche schreiben 3 und mehr Mahnungen mit den übelsten Drohungen, in diesem Fall sofort Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen!
Gruß Georg
|
|
|
|
Gets Around
Wiki Edit 0
Threads 2
Posts 68
|
|
Mon 12. Nov. 2012, 18:25:06 |
|
Moin,
Du berichtest doch wie Du weiter vorgehen willst und was dann daraus geworden ist?!?
Gruß Georg
|
|
|
|
Gets Around
Wiki Edit 6
Threads 21
Posts 112
|
|
Fri 16. Nov. 2012, 8:59:00 |
|
Moin zusammen,
leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Also droht die Gefahr, dass - wie Oliver so schön schreibt - das Taxameter weiter läuft.
@Ingo: Dem Anwaltsschreiben liegt eine Kopie eines Knöllchen bei. Ist zwar auf Schwedisch, aber die Sache erschliesst sich mit etwas Mühe.
Erschwerend kommt wohl hinzu, dass es sich nicht um eine Forderung des schwedischen Staates, bzw. der Kommune Göteborg handelt. Die Kommunen vermieten ihre Parkflächen an private Betreiber. Dieser private Betreiber hat nun offenbar den Anwalt beauftragt.
Ich habe Tripower eine PN geschrieben, würde allerdings vollkommen verstehen, wenn er hier nicht kostenlose Rechtsberatung für Leute machen kann, die er nicht einmal persönlich kennt.
Danke für Eure Tipps und Einschätzungen,
Andreas
|
|
|
|
Forum Regular
Wiki Edit 14
Threads 53
Posts 210
|
|
Fri 16. Nov. 2012, 13:54:57 |
|
Moin gents,
es handelt sich also nicht um eine Bußgeldforderung, sondern um einen private Parkgebühr gemäß der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Parkplatzbetreibers, die durch Nutzung des Parkplatzes vermutlich akzeptiert werden. Also Zivilrecht statt Strafrecht (also Ordnungswidrgikeitenrecht). Und da sieht die Sache schon ganz anders aus.
Müssen zur Beitreibung einer Bußgeldforderung tatsächlich die deutschen Behörden bemüht werden, so kann sich der private Parkplatzbetreiber einen x-beliebigen Rechtsanwalt oder ein x-beliebiges zugelassenes Inkassobüro zur Beitreibung der Parkgebühr in Deutschland aussuchen. Selbstverständlich kann der Parkplatzbetreiber die Parkgebührenforderung auch verkaufen. Verkäufe aller möglichen Forderungen ist teilweise usus bei deutschen Inkassobüros. Folglich kann sodann die Forderung auch auf dem Mahnwege beigetrieben werden. Über die praktische Umsetzung der Beweisführung vor Gericht seitens des Rechtsanwaltes werde ich mich hier mal nicht weiter auslassen.
Tenor: Forderung berechtigt, Bearbeitungsgebühren des Rechtsanwaltes ggf. zu hoch sofern überhaupt zulässig. Beitreibung und/oder Vollstreckung durch den Rechtsanwalt aufwändig/müheselig.
Schöne Grüße
Dietrich
|
|
|
|
Gets Around
Wiki Edit 6
Threads 21
Posts 112
|
|
Thu 29. Nov. 2012, 9:37:07 |
|
Moin Männer,
Tripower hat mir freundlicherweise einen Link zum Thema geschickt, der Euch auch interessieren könnte: http://www.ra-spiegelberg.de/vollstreckung-von-busgeldern-und-bescheiden-aus-dem-europ-aus...
Herzliche Grüße,
Andreas
|
|
|