Quote:Andi760
Was mir letztens jemand über ein Verwarngeld bei einer Polizeikontrolle erzählte, 10 €, wegen Fahren mit nicht abgenommenem Kugelkopf erstaunte mich, werde da mal noch meine Polizeileute fragen, aber der Mann war in eine Kontrolle gekommen mit "ALLES" , nix gefunden, nicht freundlich gegenseitig und hat einen Zettel bekommen wegen der AHK.
Hatte ich noch nie gehört davon, daß eine abnehmbare abgenommen werden soll, wenn kein Anhänger dran hängt, ich nehm den Haken auch nicht ab an meinem Blauen wenn ich alle paar Tage was dranhängen will.
Aber immer wieder ab und Öl und Fett dran, wenn das für eine zeitlang das nicht gebraucht wird, und Gummistöpsel rein natürlich, wenn der Haken ab ist.
Vielleicht war es ja auch nur Schikane im o.g. Falle.
Mich persönlich stören an meinen anderen Volvos die Starren nicht, hatte schon zweimal einen Auffahrunfall ohne Schadens-Kosten meinerseits, da war der Haken beteiligt an der Schadensbegrenzung
Aber vielleicht gibt es ja Lösungen für die Lösung des Hakens, bin ich dann auch mal gespannt drauf.
Und Grüße - Andi[/quote
Hallo,
nein, das ist so gesehen keine Schikane, sondern geltendes Gesetz, und zwar schon seit 2002 oder 2003, also seit ca 10 Jahren.
Begründung: Verletzungsgefahr/ Unfallgefahr für Fussgänger ( Schienbein) und Schadenmaximierung beim Betrieb des KFZ bei Kollision mit anderen Verkehrsteilnehmern.
Da die AHK abnehmbar ist, muss bei Nichtgebrauch der Kugelkopf entfernt werden, weil es keinen besonderen Aufwand darstellt und eine sofortige Gefahrverminderung darstellt.
Allerdings ist selbstvetrständlich auch eine mündliche Verwarnung möglich, wenn die AHK sofort demontiert wird.....wie gesagt: Die "Möglichkeit" der mündlichen Verwarnung besteht, muss aber nicht angewendet werden--> so gesehen dann doch eine Schikane....
Gruß Georg